Rechtsprechung
VG Saarlouis, 23.04.2009 - 2 K 1866/08 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 11.08.2010 - 16 K 4069/09
Zuerkennung einer Flüchtlingseigenschaft im Falle von nachvollziehbarem, in sich …
Da die Gruppe der Kurden etwa 15 -20 %, die Gruppe der (nichtkurdischen) Sunniten 17 22 % der Bevölkerung (die das Auswärtige Amt mit 27 Millionen beziffert) ausmachen, lässt sich aus diesen gezielten Verfolgungsmaßnahmen jedoch mangels ausreichender Verfolgungsdichte nicht für jeden Angehörigen der Gruppe die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit herleiten, vgl. zu den Voraussetzungen der Gruppenverfolgung BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 -, NVwZ 1995, 175, sodass auch in der Rechtsprechung das Vorliegen einer allgemeinen nichtstaatlichen Verfolgung von Kurden, Sunniten und Schiiten verneint wird, vgl. VG Schwerin, Urteil vom 18. Februar 2009 - 5 A 1202/06 As - und VG Ansbach, Urteil vom 5. März 2009 - AN 3 K 08.30378 -, abgedruckt unter www.asylnet.de; VG Saarland, Urteil vom 23. April 2009 - 2 K 1866/08 - VG München, Urteil vom 28. Oktober 2009 - M 16 K 09.50219 - siehe auch BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 10 C 11.08 -, mit dem ein Urteil des BayVGH aufgehoben wurde, das eine innerstaatliche Gruppenverfolgung von Sunniten bejaht hatte.